Sehr geehrter Herr Dr. Spengler,
unter Tagesordnungspunkt 13 der Kreistagssitzung vom 04.06.2025 hatten Sie Hinweise/Fragen zu dem Vertrag über die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (Beschluss VIII-96-6-2025). Die Leitung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe (Frau Bergles) wollte mit ihrer Antwort nicht auf die Fertigstellung des Protokolls warten, daher bekommen Sie heute eine entsprechende E-Mail.
Ihre Hinweise/Fragen werden wie folgt beantwortet:
Die Bezeichnung in § 4 Bereichssozialarbeiter*innen wurde in Bereichssozialarbeiterinnen und Bereichssozialarbeiter für den Unterzeichnungstext geändert. Die Änderung war möglich, weil es sich um eine rein redaktionelle Änderung handelte.
Es wurde nach den Zahlen der Jahre 2023 und 2024 im Zusammenhang mit dem vorgesehenen zusätzlichen VZÄ gefragt. Die Zahlen übersende ich in der Anlage. Ich weise allerdings darauf hin, dass diese Zahlen nicht der Grund für den Stellenmehrbedarf sind. Der Stellenmehrbedarf wurde bereits 2022 im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der Hansestadt Rostock ermittelt. Der personelle Mehrbedarf ergab sich unter anderem aus der Novellierung des Adoptionsvermittlungsgesetzes im Jahr 2021. Obwohl der Bedarf nach eigenen Feststellungen besteht, ist aktuell nicht beabsichtigt, das 4. VZÄ auch tatsächlich zu besetzen. Es wurde dennoch in den Vertrag aufgenommen, um den Vertrag zukunftssicher zu gestalten und der HRO ein kurzfristiges Handeln zu ermöglichen, sollte eine Stellenbesetzung erforderlich werden.
Für Rückfragen aller Mitglieder des Kreistages steht Frau Bergles selbstverständlich zur Verfügung.
Für Ihre Rückfragen, falls welche bestehen, natürlich auch.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Janin Mischker | SB Kreistag
Sachgebiet Kreistag, Wahlen und Datenschutz | ||
Telefon: | +49 3843 755-30321 | |
E-Mail: | Janin.Mischker@lkros.de |
Landkreis Rostock – Der Landrat – Kommunalaufsichts- und Rechtsamt Hauptsitz Güstrow Am Wall 3 – 5 18273 Güstrow |
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