+++Landrat macht von seiner Organkompetenz Gebrauch+++
Es ist schon bemerkenswert wie „demokratisch“ von Seiten der Verwaltung/Landrat mit der
komplexen Thematik Abschluss von Verträgen (Betreiberverträge, Nutzungsverträge,
Bewachungsverträge) im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen umgegangen wird.
Zukünftig stellt es sich so dar, dass der Landrat von seiner sogenannten Organkompetenz Gebrauch macht. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Kreistag und auch der Kreisausschuss nicht mehr in die Beschlussfassungen eingebunden werden und die Entscheidungshoheit, in diesen so wichtigen Angelegenheiten, allein dem Landrat obliegt.
Die ständig gefassten Eilentscheidungen durch den Landrat ,in Bezug auf die Unterbringung von
Flüchtlingen im Landkreis, riefen schon in der Vergangenheit berechtigte Kritik der Mitglieder des Kreistages hervor.
Wenn ständig die Mitglieder der kommunalen Vertretung vor vollendete Tatsachen gestellt werden können sie ja gleich zu Hause bleiben, und der Landrat kann die Beschlüsse allein fassen, war wiederholt einem Redebeitrag der AfD-Fraktion zu entnehmen.
Jetzt ist es soweit, die Organkompetenz des Landrates schiebt der Entscheidungsfindung der
Mitglieder des Kreistages einen Riegel vor. Das ist mit einem Verständnis von Demokratie nicht
mehr vermittelbar, da sind sich die Mitglieder der AfD-Fraktion einig, so Werner Moltzen, Vorsitzender der AfD-Fraktion.
Hinterlasse einen Kommentar